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Mitgliedschaft bei LANDI

Die Landwirtinnen und Landwirte sind nicht nur Kundschaft, sondern als Genossenschafterinnen bzw. Genossenschafter auch Mitbesitzerinnen und Mitbesitzer der LANDI – und so auch der fenaco. Sie können dadurch direkt Einfluss nehmen auf die Entwicklung der gesamten Unternehmensgruppe.

Mitgliedschaft bei LANDI

Ein Grossteil der aktiven Schweizer Landwirtinnen und Landwirte ist Mitglied einer landwirtschaftlichen Genossenschaft – den LANDI. Und damit sind sie indirekt auch Mitbesitzerinnen und Mitbesitzer der fenaco Genossenschaft.

Die LANDI wurden vor über hundert Jahren als Selbsthilfeorganisationen von Schweizer Bauern gegründet. In Eigeninitiative entstanden, über Jahrzehnte gewachsen und bewährt, fällt die Antwort nicht schwer, warum es sich für die Landwirtinnen und Landwirte auch heute lohnt, Mitglied einer LANDI und damit Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter im eigenen Unternehmen zu werden.

Die LANDI gehört ihren Mitgliedern. Der Bauer und die Bäuerin sind also nicht nur Kunde, sondern als Genossenschafter auch Mitbesitzer der LANDI. Sie tragen Mitverantwortung und können unter anderem an den jährlich stattfindenden Generalversammlungen auf die Entwicklung ihres Unternehmens direkt Einfluss nehmen. Durch aktive Mitarbeit in den Führungsgremien der LANDI stehen zudem weitere Wege in die Führungsgremien der fenaco offen.

Die LANDI und die fenaco Genossenschaft sind verlässliche Partner bei der Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten und der Belieferung von Produktionsmitteln. Die Landwirtinnen und Landwirte haben folglich ein Interesse daran, die LANDI und die fenaco zu erhalten und zu stärken, da sie in ihrem Interesse agieren.

Die von den LANDI erarbeiteten Geldmittel verbleiben im Unternehmen. Sie werden laufend für zusätzliche und noch bessere Leistungen zu Gunsten der Besitzer – also zu Gunsten der Schweizer Bauernfamilien – eingesetzt.

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